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BEGLEITENDE KONTROLLE, ÖRTLICHE BAUAUFSICHT, PROJEKTSTEUERUNG

BEGLEITENDE KONTROLLE

FÜR BAUPROJEKTE

Die Tätigkeit der Begleitenden Kontrolle ist sinngemäß mit der Funktion eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers vergleichbar. Die Begleitende Kontrolle (BK) hat die Funktion der zweiten Kontrollebene und folgt dem Grundsatz des „Vier-Augen-Prinzips“, ersetzt aber nicht die Primärkontrolle.

Jedes Bauprojekt wird entsprechend den jeweiligen Projektphasen und den Controlling-Schwerpunkten „Kosten – Termine – Qualitäten“ projektbegleitend oder aber auch nur stichprobenartig kontrolliert.

Durch die Begleitende Kontrolle erhält der Auftraggeber eine zusätzliche objektive Fachmeinung und unabhängige Beurteilung zum aktuellen Stand der jeweiligen Projektphase. Die Begleitende Kontrolle vergleicht laufend die Soll-Werte mit den Ist-Werten von Kosten-Terminen-Qualitäten und zeigt unvoreingenommen allfällige Abweichungen diesbezüglich auf.

Durch den Einsatz einer „Zweiten Kontrolle“ wird das Projektrisiko minimiert, Abweichungen werden frühzeitig erkannt, der Auftraggeber erhält laufende Berichte zum Projektstand; sodass rechtzeitige Gegensteuerungsmaßnahmen vorgeschlagen und veranlasst werden können. Die Begleitende Kontrolle arbeitet ausschließlich im Sinne und im Auftrag des Auftraggebers und steht dem Auftraggeber in jeder Projektphase als verlässlicher Partner, Berater und Prüfer zur Seite.

ÖRTLICHE BAUAUFSICHT

FÜR BAUPROJEKTE

Die Tätigkeit der Örtlichen Bauaufsicht, kurz ÖBA, ist eine Kontrollfunktion im Sinne und zum Schutz des Bauherrn. Die ÖBA vertritt die Interessen des Bauherrn auf der Baustelle. Jedes Bauprojekt hat spezielle Anforderungen im Hinblick auf Kosten, Termine und Qualitäten. Die ÖBA kontrolliert die Umsetzung der Projektvorgaben auf der Baustelle.

Die Örtliche Bauaufsicht stellt den Projekterfolg auf der Baustelle sicher und ist ein wichtiger Bestandteil des Bauprojektteams. Die Örtliche Bauaufsicht achtet auf die Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten auf der Baustelle und ist die erste Person, die Abweichungen vom Plan-SOLL erkennen und aufzeigen kann.

Die ÖBA ist der verlängerte Arm des Architekten und kontrolliert die örtliche Überwachung des Bauwerks.

Aufgrund des immer höheren technischen Ausstattungsgrades wird die ÖBA für Hochbau meist von den Fachbauaufsichten für Elektrotechnik und Haustechnik unterstützt (getrennt zu beauftragen). Die ÖBA gewährleistet einen reibungsfreien Bauablauf auf der Baustelle und trägt wesentlich zum positiven Projektausgang bei.

PROJEKTSTEUERUNG

FÜR BAUPROJEKTE

Die Tätigkeit der Projektsteuerung ist sinngemäß mit der Funktion einer „Firmenleitung“ vergleichbar. Jedes Bauprojekt kann als eigenes Unternehmen angesehen werden, das zur Erreichung der Projektziele eine klare Führung benötigt, welche die vielen Projektbeteiligten und eine Vielzahl an anfangs fiktiver Projektelemente mit ungenau definierten Abhängigkeiten von Anfang an entsprechend lenken muß ohne das ganzheitliche Projektziel aus den Augen zu verlieren.

Die Projektsteuerung hat eine aktive, leitende Funktion und lenkt die Abläufe eines Bauprojektes ausschließlich im Sinne und im Auftrag des Auftraggebers. Da jedes Bauvorhaben die gleichen Projektphasen durchläuft, beginnend vom Projektgedanken bis hin zur Baufertigstellung und Übergabe, und jede Projektphase auf der Vorhergehenden aufbaut, sollte die Projektsteuerung vom Bauherrn möglichst frühzeitig bestellt werden.

Die Projektsteuerung bestimmt und bereitet die einzelnen Projektschritte vor. Es werden u.a. Ziele definiert, Unterlagen erstellt, Ergebnisse verglichen, Abweichungen aufgezeigt, Alternativen überlegt, …das Projekt aktiv geleitet. Jede einzelne Projektphase sollte dann erst mit der Bearbeitung neuer Problemstellungen und Projektunterlagen beginnen, wenn die Freigabe der dem aktuellen Projektstand entsprechenden Ergebnisunterlagen wie z.B. Pläne, Beschreibungen, Definitionen, Schätzungen, Berechnungen etc. vom Bauherrn erteilt und freigegeben wurden.

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